Skandalöse Ablehnung der Wiederbeschäftigung von Mary-Ellen Witzmann

Der Fall der ehemaligen Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Erfurt,
Mary-Ellen Witzmann, nimmt eine empörende Wendung. Nachdem Frau
Witzmann mutig Vorwürfe sexueller Belästigung am Theater Erfurt
öffentlich machte, wurde sie fristlos entlassen. Diese Kündigung war
aus Sicht der BAG von Anfang an höchst fragwürdig.

Vergleichsverhandlungen und unerwartete Ablehnung

Nach monatelangen zähen Verhandlungen zwischen der Stadt Erfurt und
Frau Witzmann wurde endlich ein Vergleich erzielt. Dieser sah vor, dass
Frau Witzmann als Compliance-Beauftragte zur Stadt zurückkehren sollte
- eine Position, die großes Vertrauen voraussetzt. Doch nun hat der
Personalrat der Stadt diesen Vergleich, basierend auf den uns bisher
vorliegenden Informationen, nicht nachvollziehbar abgelehnt. Diese
Entscheidung des Personalrats ist aus unserer Sicht ein eklatanter
Vertrauensbruch gegenüber den Angestellten, die er eigentlich vertreten
sollte. Denn das Landespersonalvertretungsgesetz sieht vor, dass die
zentrale Aufgabe der Personalräte darin besteht, die Interessen der
Beschäftigten zu wahren und zu fördern. Stattdessen verhindert der
Personalrat in diesem Fall die Rückkehr einer ehemaligen Mitarbeiterin,
die sich mutig für den Schutz von Angestellten vor sexueller
Belästigung am Arbeitsplatz eingesetzt hat.

Vertrauensbeweis des Oberbürgermeisters und bedauerliche Entwicklung

Oberbürgermeister Horn hatte in seinem Wahlkampf ein faires Angebot
für Frau Witzmann zugesagt und dieses mit der Position der
Compliance-Beauftragten auch unterbreitet. Dieses Angebot zeugt von
Oberbürgermeister Horns Bemühen um eine konstruktive Lösung.
Gegenüber der Thüringer Allgemeinen Zeitung hat er bereits sein
Bedauern über die Entscheidung des Personalrats zum Ausdruck gebracht,
und unterstreicht sein Engagement in dieser Angelegenheit. Die
Bereitschaft, Frau Witzmann als Compliance-Beauftragte einzusetzen, ist
dabei bemerkenswert. Die Aufgaben einer Compliance-Beauftragten und
Gleichstellungsbeauftragten ähneln sich strukturell und inhaltlich
sehr. Von daher ist es an dieser Stelle für uns nicht nachvollziehbar,
warum Frau Witzmann nicht wieder als Gleichstellungsbeauftragte zur
Stadt zurückkehren kann. Sowohl für eine Compliance-Beauftragte als
auch eine Gleichstellungsbeauftragte ist das Vertrauen von
Diskriminierung betroffenen Menschen äußerst wichtig. Frau Witzmann
hat durch ihre Begleitung von Betroffenen sexueller Belästigung
augenscheinlich bewiesen, dass sie diese Aufgabe einer
Gleichstellungsbeauftragten äußerst ernst nimmt und gründlich
verfolgt - und somit eine gute Vertrauensbasis in der Stadt Erfurt
geschaffen hat. Dies zeigt sich auch durch die von den Mitarbeitenden
des Theaters unterschriebenen Petition, die eine Rückkehr von Frau
Witzmann forderte.

Wie geht es weiter?

Die Stadt Erfurt hat den Vergleich aufgrund der Ablehnung des
Personalrats widerrufen, wodurch der arbeitsgerichtliche Prozess
fortgesetzt wird. Wir fragen: Was spricht dagegen, die Kündigungen
zurückzunehmen und Frau Witzmann wieder als Gleichstellungsbeauftragte
einzusetzen? Diese Lösung würde unter anderem auch ein klares Signal
für den Schutz von Betroffenen von sexueller Belästigung am
Arbeitsplatz setzen. Wir fordern die Stadt Erfurt und insbesondere den
Personalrat auf, ihre Entscheidung grundlegend zu überdenken. Die
Bürger Erfurts verdienen eine Stadtverwaltung, die gegen
Diskriminierung und für Transparenz einsteht - Werte, für die Frau
Witzmann und ihr Engagement stehen.