Verfassungsauftrag Gleichstellung
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt, … der Staat fördert die die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Niemand darf wegen seines Geschlechts (…) benachteiligt werden“. So steht es im Grundgesetz Artikel 3.
Fast 70 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes ist die Gleichstellung noch nicht in bester Verfassung. Aktuelle Zahlen belegen noch immer gravierende Schieflagen in Sachen Gleichstellung.
Bundesministerin Dr. Franziska Giffey eröffnet die Konferenz mit einem Grußwort: „Ich freue mich, dass ich erstmals an der Bundeskonferenz teilnehmen kann. Denn sie greift die wichtigen frauenpolitischen Themen auf - fachkundig, mutig und optimistisch, so dass wir gemeinsam etwas bewegen können. Der Verfassungsauftrag Gleichstellung verbindet uns in unserem Ziel und unserer Überzeugung, dass Frauen alles erreichen können. Dort wo Gewalt, Sexismus oder die gläserne Decke dies verhindern, müssen wir weiter an Lösungen arbeiten.“