Europäische Charta für die Gleichstellung
Europäische Gleichstellungscharta: Gleichberechtigung beginnt vor Ort!
Kommunen können großen Einfluss auf das tägliche Leben der Bürger*innen nehmen, indem sie Gleichstellungsaspekte in den verschiedenen Politikfeldern systematisch mitdenken. Hierzu gehören Partnerschaften mit anderen Kommunen genauso wie Stadt- und Verkehrsplanung, das Angebot von Beratungsmöglichkeiten, Jugendhilfeplanung, die Digitalisierung der Verwaltung, geschlechtergerechte und diverse Personalentwicklung für die Beschäftigten, Maßnahmen zur Antidiskriminierung oder gegen geschlechtsspezifische Gewalt sowie Rassismus.
Einen guten Rahmen für eine strategische Gleichstellungsarbeit bietet dabei die Europäische Gleichstellungscharta. Im Rahmen der Aufstellung des Aktionsplanes zur Charta werden gemeinsam mit der Zivilgesellschaft, mit Politik und Verwaltung im Rahmen eines Beteiligungsprozesses Maßnahmen entwickelt. Der Aktionsplan wird hinterlegt mit Verantwortlichen, Ressourcen und einem Zeitplan. Er ist durch den Beschluss der Politik bindend. Damit findet eine Verständigung zwischen Politik und Zivilgesellschaft über Schwerpunkte der Gleichstellungsarbeit vor Ort statt.
Die BAG veröffentlicht hier Arbeitshilfen, Informationen und Veranstaltungen zur Europäischen Gleichstellungcharta. Zusammen mit den Kooperationspartner*innen, der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) und der Bundesstiftung Gleichstellung unterstützt die BAG Kommunen bei der Umsetzung der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“. Mehr dazu erfahrt ihr unter dem Punkt „How to europäische Charta für die Gleichstellung“.