Für Die Linke im Bundestag ist klar, wir brauchen ein Gewalthilfegesetz, nicht irgendwann, sondern jetzt und sofort. Das fordern wir von der Regierung schon lange. Die Finanzierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen darf nicht länger eine freiwillige Leistung sein. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern durch eine Regelfinanzierung sicherzustellen. Die Gruppe Die Linke hatte deshalb erneut einen Antrag (https://dserver.bundestag.de/btd/20/137/2013739.pdf) in den Bundestag eingebracht, in dem sie fordert, unverzüglich einen Gesetzentwurf für ein „Gewalthilfegesetz“ vorzulegen, der mit einer Regelfinanzierung durch den Bund einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen und eine verlässliche Finanzierung des Hilfesystems garantiert und entsprechend der Istanbul-Konvention die Anzahl der Beratungsstellen und Frauenhausplätze (ein Platz auf 7.500 Einwohner) erhöht. Darüber hinaus muss die Regierung einen wirksamen nationalen Aktionsplan vorlegen, der eine allgemein gültige Definitionen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt enthält und bundesweite Ziele zur Umsetzung der Konvention setzt, die die Rechte der Opfer in den Mittelpunkt stellen und der alle Formen von Gewalt gegen Frauen beachtet.
Jede Stunde werden etwa 14 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt, beinahe jeden Tag versucht ein Partner oder Ex-Partner, seine (Ex-)Frau zu töten, und ca. alle zwei Tage gelingt ihm das auch. Das gesamte Hilfesystem für den Gewaltschutz von Frauen ist völlig unterfinanziert und platzt aus allen Nähten. Sowohl durch das Grundgesetz als auch durch internationale Abkommen, wie zum Beispiel die Istanbul-Konvention, muss die Bundesregierung dafür Sorge tragen, Frauen vor Gewalt zu schützen, tut es aber nicht. Weder stellt sie ausreichende Gelder für Präventionsprogramme noch für eine angemessene Zahl an Beratungsstellen und Frauenhäusern und deren bedarfsgerechte Ausstattung zur Verfügung. Der Bund darf sich nicht länger aus der Verantwortung stehlen. Wir brauchen das Gewalthilfegesetz, jetzt!
Auch die Streichung des §218 StGB fordert die Linke im Bundestag schon seit Langem und hat zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in der Vergangenheit verschiedene Anträge dazu in den Deutschen Bundestag eingebracht. Leider wurden diese bisher immer abgelehnt. Der nun vorliegende Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung, deswegen unterstützt die Linke im Bundestag diesen Vorstoß selbstverständlich auch. Schwangerschaftsabbrüche müssen Teil der Gesundheitsversorgung sein. Wir brauchen gleichzeitig aber auch eine bessere Versorgung, vor allem in der Fläche und eine abgesicherte Finanzierung, nicht nur für Schwangerschaftsabbrüche, sondern auch für Verhütung. Wie Sie auf dem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs sehen können, gehöre ich zu den Erzunterzeichnerinnen des Gesetzentwurfs
Mit freundlichen Grüßen
Katja Ullrich
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
___________________________________________________
Heidi Reichinnek, MdB
Gruppenvorsitzende
DIE LINKE im Bundestag