Die Diskussion um die notwendige Reform des Sexualstrafrechts und insbesondere den ausstehenden Paradigmenwechsel ist in eine entscheidende Phase eingetreten - am 28. April 2016 stand die Debatte hierzu auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach den uns vorliegenden Informationen soll das Gesetz bis zur Sommerpause verabschiedet werden. Es kommt nun also auch auf unsere Aktivitäten an. Erfreulicherweise hat sich ein ganz breites Bündnis "NEIN HEISST NEIN" gebildet. Die BAG kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter gehört zu den Erstunterzeichner_innen des offenen Briefes.
- Offener Brief Bündnis "Nein heißt Nein
- Online-Petition von bff
- Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
- Brief der BAG an Minister Heiko Maas, Sexualstrafrecht, Februar 2016
- Brief der BAG an Minister Heiko Maas, Verbesserung der Rechtsposition von Frauen nach einer Vergewaltigung, März 2015
- Antwort Bundesminsiterium der Justiz und Verbraucherschutz, Mai 2015
- Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung durch grundlegende Reform des Sexualstrafrechts
- Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, Council of Europe Treaty Series No 210
- TOP 17 - Wordprotokoll Bundesratsitzung 13. Mai 2016
- Stellungnahme BundesratDrucksache 162/16 (Beschluss) 13. Mai 2016
Links auf Stellungnahmen zum Gesetzentwurf
- Deutscher Juristinnenbund: djb fordert Strafbarkeit der tätlichen sexuellen Belästigung und Paradigmenwechsel in der Reform des Sexualstrafrechts
- bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe
- Deutscher Frauenrat
- TERRE DES FEMMES
- UN WOMEN
- Institut für Menschenrechte
- LAG Niedersachsen: lag-Vorstand fordert Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht
- LAG Rheinland-Pfalz: Sexualisierte Gewalt als gesellschaftliches Problem
weitere INFOS:
- viele gute Argumente und Hintergrundmaterialien: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe
- Verfassungblog: Warum die Reform des Sexualstrafrechts keine ist
- Bundestagsdiskussion vom 17.3.2016, Tagesordnungspunkt 10
- Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE