Über 236 Abgeordnete haben in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und einen Entschließungsantrag „Versorgungslage von ungewollt Schwangeren verbessern“ im Bundestag eingebracht. Ihr Ziel für den Gesetzentwurf und den Antrag ist ein Beschluss im Bundestag vor Ende dieser Legislaturperiode.
Da die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs als Gewissensfrage behandelt wird, stimmen die Bundestagsabgeordneten nicht nach Fraktionslinie, sondern nach ihrer persönlichen Entscheidung ab.
Gesetzentwurf: https://dserver.bundestag.de/btd/20/137/2013775.pdf
Entschließungsantrag: https://dserver.bundestag.de/btd/20/137/2013776.pdf
Der Gesetzentwurf sieht begrenzte, aber sehr wichtige und sinnvolle Änderungen an der aktuellen gesetzlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs vor die eine Verbesserung der Situation ungewollt Schwangerer bedeuten:
• Der frühe Schwangerschaftsabbruch wird rechtmäßig (Fristenregelung bis 12. Schwangerschaftswoche nach Empfängnis). Dadurch wird die Gesundheitsversorgung verbessert. Derzeit werden Ärztinnen und Ärzte von der Strafbarkeit abgeschreckt, sichere Schwangerschaftsabbrüche als Teil ihres Leistungsspektrums anzubieten. Gynäkologinnen und Gynäkologen lernen nicht regelhaft die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen. In manchen Landesteilen müssen ungewollt Schwangere deshalb für einen Schwangerschaftsabbruch lange Wege zurücklegen.
• Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der Gesundheitsversorgung. Das unterstützt ungewollt Schwangere, die diese Kosten nicht oder schwer aufbringen können • Ungewollt Schwangere bleiben straffrei. Im Strafgesetzbuch wird nur noch der Schwangerschaftsabbruch ohne oder gegen den Willen der Schwangeren geregelt.
• Der sichere Schwangerschaftsabbruch wird nicht mehr im Strafgesetzbuch, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt.
• Die gesetzliche Verpflichtung, sich vor dem Schwangerschaftsabbruch vor der 12. Schwangerschaftswoche professionell beraten zu lassen bleibt erhalten, die dreitägige Wartefrist jedoch entfällt. Die Bundesländer sind weiterhin verpflichtet, Beratungsangebote und Versorgungsangebote sicherzustellen.
Dieses Gesetz ist verfassungsrechtlich möglich und notwendig – das zeigt der Abschlussbericht und die darin formulierten Empfehlungen der interdisziplinären Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin.
Wir bitten Sie, zusammen mit uns und vielen anderen Verbänden ALLE Mitglieder der demokratischen Parteien des Deutschen Bundestags dazu aufzurufen, FÜR diese historische Gesetzesreform zu stimmen.
Neben den üblichen Kontaktmöglichkeiten (Briefe, Mails, Anrufe und Kontaktformular jedes/r Bundestagsabgeordneten auf der Internetseite des Bundestags https://www.bundestag.de/abgeordnete) sind zwei einfache Möglichkeiten hervorzuheben:
Über die E-Mail-Kontaktmaske von Innnit kann man Bundestagsabgeordneten mit Hilfe einer Mustermail schreiben. Abgeordnete können nach Postleitzahl gesucht werden: https://verein.innn.it/aktionsseite/weg-mit-§218/
Über Abgeordnetenwatch kann man Bundestagsabgeordneten schreiben und ihnen Fragen stellen, die ebenso wie ihre Antworten öffentlich einsehbar sind. Abgeordnete können nach Postleitzahl gesucht werden: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile
Modellanschreiben an Bundestagsabgeordnete (Anhang 1), der auch bei Innnit eingestellt ist, sowie eine Argumentationshilfe (Anhang 2).
Bitte teilen Sie den Musterbrief, die Argumentationshilfe und die Informationen über Ansprachemöglichkeiten gerne mit möglichst vielen Organisationen und Personen, die sich ggf. beteiligen wollen.
Demonstrationen am 7. Dezember in Berlin und Karlsruhe
Die Kampagne "Abtreibung legalisieren - jetzt!"(https://abtreibung-legalisieren.de) hat zwei Großdemonstrationen organisiert noch bevor klar wurde, dass diese Legislaturperiode verkürzt sein und ein Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht würde. Die Demonstrationen sind jetzt umso relevanter, um zu zeigen, wie viel Unterstützung es für die Gesetzesänderung gibt. Bitte teilen Sie den Aufruf zur Demonstration breit in Ihren Netzwerken. Weitere Informationen zu den Demonstrationen finden Sie hier: https://abtreibung-legalisieren.de