geplante Änderung bei Minijobs verstärkt negative Effekte für Gleichstellung

Pressemitteilung | 07. Oktober 2020

NRW- Plan für Minijobs führen in die falsche Richtung und in die Altersarmut von Frauen

Der Ministerpräsident des Landes NRW, Armin Laschet, sowie der Wirtschaftsminister des Landes NRW, Andreas Pinkwart wollen eine Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs über den Bundesrat erwirken. Am 9. Oktober soll der Bundesrat darüber abstimmen ob die Verdienstgrenze von derzeit 450 Euro auf 530 Euro angehoben werden soll.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen fordert das Land NRW dazu auf, diesen Entschließungsantrag zurückzuziehen.

Seit langem ist bekannt, dass Minijobs negative Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frauen im Arbeitsleben haben. Die derzeitige Ausgestaltung bewirkt, dass Frauen davon abgehalten werden, sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten aufzunehmen. Die Expertisen zum ersten und zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung weisen diese Zusammenhänge eindeutig nach. Eine Erhöhung der Verdienstgrenze zementiert überkommene Familienrollen und verfestigt die spezifischen Nachteile für verheiratete Frauen im Bereich des Steuerrechts und der Sozialversicherung. „Frauen in der Steuerklasse V haben so hohe Abzüge, dass es sich für sie meist nicht lohnt, eine reguläre Beschäftigung aufzunehmen. Der Minijob sorgt oft noch für eine Herabstufung ihrer Qualifikation. Da ist es kein Wunder, dass die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern immer noch so groß ist, und dass die Renten dieser Frauen direkt in die Altersarmut führen“, so Bundessprecherin Christel Steylaers.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen fordert seit über 30 Jahren gemeinsam mit vielen Frauenverbänden die Abschaffung dieser Beschäftigungsform.

Hinzu kommt: Zu den Auswirkungen der Pandemie gehört ein massiver Arbeitsplatzverlust von Minijobberinnen und Minijobbern. Besonders hoch und gravierend ist dieser Verlust für Personen, die ausschließlich im Minijob beschäftigt sind. Das trifft zu über 60% Frauen. Ihnen steht nicht einmal Kurzarbeitergeld zu.                               

 

Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Arbeitskreis Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik

Christel Steylaers

Bundessprecherin

Und Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Remscheid

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