Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen- und Gleichstellungsstellen (BAG) fordert die Bundesministerin auf, bei der Reform des Opferentschädigungsgesetzes psychische Folgen und Traumatisierungen infolge von Gewalterlebnissen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt als Kriterium für Entschädigungen nach dem Opferrechtsentschädigungsgesetz aufzunehmen.