Valentinstag: Gewaltschutz ist wichtiger als Blumen oder Pralinen

Zum Valentinstag: 
Schutz statt Blumen oder Pralinen - Gewalthilfegesetz darf nicht im Bundesrat scheitern

 

  • Zustimmung der Länder ungewiss
  • Gewaltschutz: keine Verhandlungssache, sondern ein grundlegendes Menschenrecht und laut Istanbul-Konvention verpflichtend
  • Gewalt gegen Frauen ist teurer 

 

Am morgigen Valentinstag steht das Gewalthilfegesetz zur finalen Abstimmung im Bundesrat, nachdem es bereits am 31.01.25 im Bundestag einstimmig beschlossen wurde. Dieses Gesetz ist lange erwartet, hart erkämpft und längst überfällig. Gerade in Zeiten steigender Gewalt gegen Frauen ist es dringend nötig. In Deutschland gibt es fast jeden Tag einen Femizid- wird also eine Frau von ihrem (Ex)-Partner ermordet, weil sie eine Frau ist. 

Dramatische Zunahme der Gewalt an Frauen
Ob Hass im Netz, Sexualdelikte oder häusliche Gewalt: Straftaten gegen Frauen nehmen in allen Bereichen zu. Das zeigt das aktuellste "Bundeslagebild geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten" vom November 2024. 256.276 Fälle von häuslicher Gewalt, wurden demnach im Jahr 2023 registriert (die Dunkelziffer nicht angezeigter Gewalttaten dürfte erheblich sein) - was einem Anstieg von 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.  52.330 Frauen und Mädchen waren von Sexualstraftaten betroffen - und damit 6,2 Prozent mehr als 2022. Die Hälfte der Betroffenen war den Angaben zufolge jünger als 18 Jahre alt. 

Frauenhäuser sind unterfinanziert- Beratungsstellen fehlen
Frauenhäuser sind seit Jahren überbelegt, befinden sich in prekären Finanzierunglagen und müssen häufig Hilfesuchende abweisen. Mehr als 14.000 Plätze fehlen! Es gibt zu wenige Beratungsstellen für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder – insbesondere in den ländlichen Regionen – und es bedarf eines flächendeckenden Ausbaus von Täterprogrammen.  Bisher gibt es auch keinen Rechtsanspruch auf einen kostenfreien Zugang zu Beratung und Schutz. All das soll sich durch das Gewalthilfegesetz endlich ändern. 

 

Zustimmung der Länder ungewiss
Derzeit ist davon auszugehen, dass einige Bundesländer dem Gesetz (u.a. aus Gründen der Kostenbeteiligung) nicht zustimmen könnten – und das, obwohl der Bund mit 2,6 Mrd. Euro eine umfangreiche Beteiligung zugesagt hat. 

Wir meinen: Das Leben und der Schutz von Frauen sollten den Ländern ihre Zustimmung wert sein. 

Deutschland hat 2017 die Istanbul-Konvention ratifiziert und ist damit die umfassende Verpflichtung zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sowie zum Schutz von Betroffenen eingegangen. Jetzt ist es an der Zeit, dass Deutschland diesen Verpflichtungen der Istanbul-Konvention sowie auch der EU-Gewaltschutzrichtlinie nachkommt und das Gewalthilfegesetz final verabschiedet

Gewalt gegen Frauen ist teuer
Denn Gewalt gegen Frauen hat neben einem hohen menschlichen auch einen finanziellen Preis: die Folgekosten häuslicher und sexualisierter Gewalt betragen ca. 54 Mrd. Euro im Jahr. Mit dem Gewalthilfegesetz können nicht nur Betroffene unterstützt und geschützt werden, sondern zukünftige Gewalt vorgebeugt werden. 
Wir gehen davon aus, dass dieses Gesetz die Bundesländer und Kommunen vor große Herausforderungen stellen wird. Gleichzeitig darf es keine weitere Verzögerung geben. Ein Scheitern des Gesetzesvorhabens würde bedeuten, dass Gewaltbetroffene weiterhin keinen Anspruch auf einen sicheren und kostenfreien Zugang zu Schutz und Beratung erhalten und das Leben von Frauen und ihren Kindern gefährdet wird. 

In den letzten Jahren haben der Bund, die Länder und die Zivilgesellschaft gemeinsam dieses Gesetz erarbeitet. Mehr als 112.000 Menschen haben bisher eine Petition für die Verabschiedung dieses Gesetzes unterschrieben. 

Valentinstag sinnvoll nutzen!
Wir fordern die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder dringend auf, das Gewalthilfegesetz ohne eine weitere zeitliche Verzögerung morgen zu beschließen. Dies wäre ein wirklich sinnvolles und äußerst wichtiges „Geschenk“ für alle Frauen zum Valentinstag!

Deutschland ist der Umsetzung der Istanbul Konvention mit dem Gewalthilfegesetz so nah gekommen, wie noch nie. Jetzt muss der Bundesrat mit seiner Zustimmung dafür sorgen, Frauen und ihren Kindern den Schutz zu garantieren.

Frauen- und Gewaltschutz sind keine Verhandlungssache, sondern ein zentrales Menschenrecht! Jetzt ist der Zeitpunkt, das Gewalthilfegesetz final zu verabschieden. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marie-Luise Löffler
Bundessprecherin
marie-luise.loeffler@stuttgart.de
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Presseteam
Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) 
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