Nach einem Speeddating mit Minister Lauterbach nimmt unser Bündnis Stellung zur Umsetzung eines Aktionsplans zum Nationalen Gesundheitsziel "Gesundheit rund um die Geburt". Pro Jahr gebären Frauen in Deutschland rund 800.000 Kinder. Geburtshilfliche Leistungen betreffen demnach jedes Jahr 1,6 Millionen Frauen und Kinder und haben lebenslange Auswirkungen auf die Frauen-und Familiengesundheit. Die Geburt ist der häufigste Grund ein Krankenhaus aufzusuchen-und zwar in allen Stufen der Versorgung.
Das Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit qualitätsgesicherter, frauzentrierter Geburtshilfe wird mit den derzeitigen Reformplänen weit verfehlt. Zudem ist die Regierung von der im Koalitionsvertrag versprochenen Umsetzung des Nationalen Gesundheitsziels Gesundheit rund um die Geburt weit entfernt. Hierzu unterbreitet diese Stellungnahme dringliche Vorschläge.
Gute Geburtshilfe ist ein Frauenrecht und Grundbedürfnis von Frauen. Die Geburtshilfe muss sich primär an den Ressourcen der Frau ausrichten und gelingt nicht allein durch Finanzmittel und Stellenaufstockungen. Es ist erforderlich, der Geburtshilfe einen völlig neuen, seiner Bedeutung entsprechenden zentralen Stellenwert zu geben. In der Geburtshilfe ist die gesamte Breite von der physiologischen Geburt bis zur intensivmedizinischen Unterstützung der Gebärenden zu betrachten. Geburten können außerklinisch und in allen Leveln der Krankenhäuser stattfinden. Das Finanzierungssystem(DRGs), die Hierarchien und die Entscheidungsstränge im Krankenhaus, wie auch die Bedürfnisse und Bedarfe von Gebärenden sind dazu in den Blick zu nehmen. Dies wird sich auch auf die Motivation von Hebammen und Ärzt*innen zum Verbleib in der klinischen Versorgung auswirken.
Das Bündnis Gute Geburt fordert die Bundesregierung auf, endlich den im Koalitionsvertrag vereinbarten Aktionsplan für das Gesundheitsziel Geburt zu erstellen. Der Aktionsplan ist eng an dem Gesundheitsziel Geburt mit seinem elaborierten, frau-,familien-und kindzentrierten Maßnahmenkatalog auszurichten.
Die ausführliche Stellungnahme finden Sie im Downloadbereich.