Wie kann die Charta für die Gleichstellung unterzeichnet werden?

Die „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ wendet sich an die Lokal- und Regionalregierungen Europas. Mit der Unterzeichnung bekennen sich Kommunen formell und öffentlich zum Grundsatz der Geschlechter Gleichstellung und verpflichten sich dazu, die Grundsätze der Charta für Gleichstellung in ihrer Kommune umzusetzen. Innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach dem Datum der Unterzeichnung (höchstens zwei Jahre) soll die unterzeichnende Kommune unter Beteiligung der Zivilgesellschaft und andren Akteur*innen einen Gleichstellungsaktionsplan entwickeln und verabschieden.

Wenn eine Kommune die Charta für Gleichstellung unterzeichnen möchte, braucht es zunächst einen Beschluss der politischen Vertretung (Landkreistag, Gemeinderat, Stadtrat) und anschließend die Unterzeichnung eines Formulars, das auf der Website der deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas zu finden ist.

Eine Kopie des unterzeichneten Formulars soll sowohl an den Rat der Gemeinden und Regionen Europas (CEMR) als auch an die deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) per Post oder E-Mail geschickt werden.

Erklärung der Kommune zur Annahme der Charta