In der BAG sind ca. 1400 kommunale Frauenbüros und Gleichstellungsstellen vertreten- eine gemeinsame Haltung zum Thema Prostitution gibt es nicht. Einheitlich ist allerdings die Auffassung, dass die Grund- und Menschenrechte von Frauen und Männern gewahrt bleiben müssen. Es muss klar zwischen „Prostitution“ und „Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und Zwangsprostitution“ unterschieden werden und Zwangsprostitution und Menschenhandel ist konsequent zu bekämpfen.
Prostitution eine gesellschaftliche Realität
Unabhängig von der persönlichen Einschätzung ist Prostitution im Moment eine gesellschaftliche Realität und die öffentliche Wahrnehmung pendelt zwischen Skandalisierung und Verharmlosung, Stigmatisierung und Verherrlichung. Eine differenzierte Betrachtung der Prostitution ist wichtig und erforderlich. Dazu gehört über das Anliegen von Schutz und Sicherheit auch die Geschlechterperspektive bei der Betrachtung der Akteure. Die schwierige Verbindung von Prostitution und Sexualität ist durch sehr persönliche Wertentscheidungen geprägt. Es gibt unterschiedliche Sichtweisen, zum Beispiel auch die, dass Prostitution in einer gleichberechtigen Gesellschaft unwürdig ist und Frauen keinen Preis haben sollten.
Wenn jetzt das Prostituiertenschutzgesetz (Gesetz zum Schutz von der in der Prostitution tätigen Personen, ProstSchG) reformiert wird (2015/16) geht es auch darum, eine ethische wissensbasierte Debatte bzw. Wertedebatte zum Thema zu führen, die – wie in nordischen Ländern üblich – breit in der Gesellschaft verankert werden sollte. Im Rahmen dieser Diskussion muss auch die Rolle von Freiern als Käufer „der Ware Frau“ grundsätzlich diskutiert werden.
Häufig entsteht die Entscheidung für die Prostitution aus einer persönlichen Abhängigkeit oder einer finanziellen Notlage heraus. Auch legal arbeitende Prostituierte üben ihre Tätigkeit häufig in ausbeuterischen Verhältnissen aus. Es müssen daher rechtliche und flankierende Möglichkeiten geschaffen werden, um den Betroffenen den Ausstieg aus der Prostitution zu erleichtern und ihnen andere berufliche Perspektiven zu eröffnen.
Gleichzeitig muss ein angemessener ordnungsrechtlicher Rahmen geschaffen werden, der eine Regulierung von Prostitution bietet. Ziele sollten ein besserer Schutz, bessere Arbeitsbedingungen und verbindliche Standards für diejenigen sein, die in der Prostitution arbeiten. So kann der Status quo verbessert und das Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten gestärkt werden.
Unsere wichtigsten Ziele sind:
- Zwangs- und Armutsprostitution zu verhindern,
- Menschenhandel zu stoppen,
- Groß- und Flatratebordelle abzuschaffen,
- Einstiegsberatung/verhinderung
- Prostitutionstourismus abzuschaffen
- Grauzonen im Bereich Kriminalität und Steuervergehen aufheben
- Schutz und Rechtssicherheit für die AkteurInnen
- Flächendeckende aktive Ausstiegshilfen verankern
- Schutz durch Regelung der rechtlichen Rahmenbedingungen
Die BAG wurde vom BMFSFJ im Vorfeld der Gesetzesreform um Stellungnahme gebeten und hat sich an der Anhörung beteiligt.