Die Bundesregierung hat nur noch neun Monate Zeit, wichtige gleichstellungspolitische Gesetze auf den Weg zu bringen. So liegt der Entwurf für das Gewalthilfegesetz weiterhin auf Eis und auch der Gleichstellungs-Check, der für alle Gesetze eine Überprüfung nach geschlechtsspezifischen Auswirkungen der Gesetze vorsieht, ist noch nicht verabschiedet. Obwohl die Koalition eine Neuregelung des §218 verabredet hat, der Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches regeln soll, erkennen wir zur Zeit keine Bereitschaft, dieses Vorhaben umzusetzen. Die Zeit drängt und die Forderungen vieler Frauenverbände und gleichstellungspolitischen Organisationen an die Bundesregierung sind deutlich. Gemeinsam mit den Teilnehmer*innen des Strategietages haben wir Positionspapiere/Pressemitteilungen zu diesen Themen entwickelt.
Endspurt der Bundesregierung in Sachen Gleichstellung - Input Patricia Hecht, Taz
Was kommt noch ins Ziel?
Es geht um den Endspurt der Bundesregierung in Sachen Geschlechterpolitik – auf die politischen Vorhaben, die jetzt noch eine Chance haben können. In knapp einem Jahr wird wieder gewählt. Obwohl es um diesen Endspurt gehen soll, erinnere ich zuerst kurz an die Anfänge der Ampel. Mir zumindest kommt die Zeit, die seitdem vergangen ist, recht lange vor. Drei Jahre sind es nur – aber sowohl welt- wie auch innenpolitisch war die Situation damals eine andere.
Ein Rückblick
Zum Zeitpunkt der vergangenen Bundestagswahl Ende September 2021 hatte Russland die Ukraine noch nicht überfallen. Der 7. Oktober 2023 lag noch fern. Hierzulande befanden wir uns gerade in den Ausläufern der Pandemie; es stand ein weiterer Winter an, in dem die Infektionszahlen steigen sollten. Der Rechtsruck war da – aber noch nicht ganz so massiv wie heute. Und die Union hatte gerade 16 Jahre lang die Bundesregierungen angeführt.
Inmitten dessen folgte ein Wahlergebnis, das eine gewisse Anfangseuphorie mit sich brachte.
Vielleicht haben manche noch ein Selfie vor Augen, das im September 2021 die Runde machte: Christan Lindner, Annalena Baerbock, Robert Habeck und Volker Wissing sehen alle zusammen lächelnd in die Kamera. Es lag eine Zuversicht in dem Foto, dass zusammen etwas geschafft werden könnte – eine Aura von Neustart.
Ende November 2021 einigte sich die Ampelkoalition – die erste in der Geschichte der
Bundesrepublik auf Bundesebene – auf ihren Koalitionsvertrag. Und auch und gerade in geschlechter- und gesellschaftspolitscher Hinsicht sah es darin so aus, als könne mit Grünen, SPD und den Liberalen einiges möglich sein.
Koalitionsversprechen nicht gehalten
Leider hat die Koalition nicht viel von dem gehalten, was sie versprochen hat. Zum einen muss man eben sagen: die Welt hat sich verändert, seitdem die Koalition zu arbeiten begonnen hat. Das kann man in verschiedener Hinsicht nicht ausklammern, auch finanzpolitsch nicht. Zum anderen muss man wohl auch sehen, dass die Zusammenarbeit innerhalb der Koalition sehr bald sehr deutlich geknirscht hat.
Deshalb rächte sich, dass das, was im Koalitionsvertrag angekündigt worden war, zum großen Teil mit wenigen Eckpunkten und zum allergrößten Teil noch ohne finanzielle Ausgestaltung auf den Weg gebracht worden war. Das entwickelte sich – mit dem Ukrainekrieg, aber generell auch mit einem Finanzminister Lindner – zum Problem, gerade was Geschlechterpolitik betrifft. Ich würde die Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag sortieren in die Kategorien „Was wurde geschafft “, um das nicht außen vor zu lassen – und in „Was steht noch aus“.
Was geschafft wurde
Begonnen hat die Legislatur mit Anne Spiegel als Frauen- und Familienministerin. Spiegel musste nach gerade mal vier Monaten und ihrem Umgang mit der Flutkatastrophe im Ahrtal zurück treten. Tatsächlich gab es noch zu Spiegels kurzer Amtszeit einige Neuerungen, die schnell und einfach abgeräumt werden konnten. Dazu zählt die Ernennung des ersten Queer- und des ersten Antiziganismusbeauftragten der Bundesregierung, Sven Lehmann und Mehmet Daimagüler mit entsprechenden Aktionsplänen im Hintergrund.
Ein Projekt, das unter Lisa Paus finalisiert wurde – für das die Vorarbeiten aber schon in der
vorherigen Legislatur weitestgehend geleistet worden waren – war die Abschaffung des Paragrafen 219a. Der hatte es ÄrztInnen verboten, auf ihren Webseiten darüber zu informieren, ob und wie sie Schwangerschaftsabbrüche machen.
Im Rückblick hat die Einigkeit, die die drei Koalitionspartner in diesem Punkt hatten, vielleicht auch dazu verleitet, ihnen geschlechterpolitisch generell mehr Einigkeit zuzutrauen, als es bei vielen anderen Projekten letztlich der Fall war. So oder so: Der Paragraf 219a ist seit Juli 2022 offiziell Geschichte.
Das war ein Meilenstein, allein schon weil in der jüngeren Frauenbewegung so dafür gekämpft worden war. Und natürlich, weil dieser Paragraf grundmisogyn war und sich gegen jede aufgeklärte Körperlichkeit richtete. Trotzdem war der Paragraf 219a im Verhältnis ein eher kleines Übel – und das viel Größere, also der Paragraf 218, besteht fort. Dazu später mehr.
Jetzt sind wir erst einmal bei dem, was geschafft wurde: Der Paragraf 219a ist Geschichte.
Es gibt ein weiteres nicht ganz großes, aber wichtiges Gesetz, das in den Bereich reproduktive Rechte fällt: auch die sogenannten Gehsteigbelästigungen wurden verboten. Gehsteigbelästigung bezeichnet die Tatsache, dass vor gynäkologischen Praxen und Beratungsstellen AbtreibungsgegnerInnen zum Beispiel Spalier stehen und zum Beispiel mit Bildern von zerstückelten Föten Schwangere belästigen.
Für solche Fälle gibt es jetzt eine Verbotszone von 100 Metern um die Praxen und Beratungsstellen, Belästigungen können mit bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Eine tatsächlich große Errungenschaft im Bereich „Recht auf den eigenen Körper“ ist das
Selbstbestimmungsgesetz. Jahrzehntelang galt hierzulande das sogenannte Transsexuellengesetz, bei dem im Lauf der Jahre ganze sechs Mal bestätigt wurde, dass es verfassungswidrig ist – weil es Grundrechte verletzte und trans Personen etwa bis 2011 dazu zwang, sich sterilisieren zu lassen, um auch nur ihren Geschlechtseintrag ändern zu können.
Bis zum Schluss, bis vor kurzem mussten sich trans Personen begutachten lassen und Nachweise vorlegen, dass die eigene Identität die richtige ist, um ihren Geschlechtseintrag ändern lassen zu können. Das ist nun sehr bald anders: ab dem 1. November tritt das Gesetz in Kraft . Dann können trans Personen ab 14 Jahren ihren Geschlechtseintrag mit einem Antrag beim Amt ändern.
Kritik vor allem von Betroffenenverbänden gibt es dennoch: Zum Beispiel müssen Vornamen weiter klar männlich oder weiblich zugeordnet werden können. Dabei gibt es natürlich Menschen, die genau das nicht möchten, sondern gern einen nicht-binären Namen für sich wählen würden. Wenn die Zuordnung männlich oder weiblich nicht möglich ist, ist es nun allerdings Sache des jeweiligen Amtes, zu entscheiden, ob der gewünschte Unisexname möglich ist. Viele kritisieren zudem die Altersgrenze oder das Hausrecht, das unberührt bleibt.
Nichtsdestotrotz: dass das Gesetz kam, ist ein Meilenstein. Derzeit zeichnet sich eine hohe Nachfrage bei den Standesämtern ab.
Nicht gering geschätzt werden sollten auch die Leitlinien für feministische Außen- und
Entwicklungspolitik, die es seit März 2023 gibt. Beides ist wichtig, um strukturell zu verankern, dass Rechte, Repräsentanz und Ressourcenausstattung von Frauen und marginalisierten Gruppen eine Rolle spielen. Beides setzt auch konkret recht ehrgeizige Ziele: bis 2025 sollen 85 Prozent der Projektmittel im Auswärtigen Dienst so vergeben werden, dass die Bedürfnisse von Frauen und marginalisierten Gruppen mitberücksichtigt werden.
Soviel zum Positiven – zu dem, was geschafft wurde. Leider ist der Bereich dessen, was noch aussteht, durchaus umfassend.
Was noch ins Ziel muss
Versprochen wurde im Koalitionsvertrag zum Beispiel ein Gleichstellungscheck für Gesetze. Wo das erst einmal bürokratisch klingt, wäre es ein Paradigmenwechsel, wenn vor der Verabschiedung eines Gesetzes standardmäßig gefragt würde: Welche Wirkungen hat das, was geplant ist, auf die Lebenswelt von Frauen? Führt das zu mehr Gleichstellung? Und wenn entsprechend beispielsweise in Bezug auf Steuer, Rente, Arbeitsmarkt und Verkehr nachgebessert würde, sofern das nicht der Fall ist.
Weiterhin hat die Ampel im Koalitionsvertrag Alleinerziehenden eine Steuergutschrift versprochen.
Das Ehegattensplitting bleibt, der Kinderfreibetrag bleibt – aber noch nicht einmal die
Steuergutschrift ist in diesem ganzen ohnehin recht unangetasteten Bereich Alleinerziehende bisher umgesetzt. Besonders für Alleinerziehende mit kleinen und mittleren Einkommen wäre sie eine dringend nötige Erleichterung oder Unterstützung. Da allerdings das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet ist, stehen die Dinge schlecht, dass dieses Versprechen bis zu den Wahlen noch umgesetzt wird.
Versprochen wurde auch einiges im Bereich reproduktiver Rechte, zum Beispiel eine 1:1 Betreuung unter der Geburt. Zwar gilt seit Juli 2024 der Aktionsplan „Gesundheit rund um die Geburt“. Allerdings höre ich von vielen, dieser sei eine Katastrophe, weil er keinerlei Inhalt habe. Auch Maßnahmen, um eine 1:1-Betreuung zu gewährleisten, werden nicht in den Blick genommen.
Von kostenfreier Verhütung zumindest für Geringverdienende war ebenfalls nicht mehr die Rede – und das, obwohl kostenfreie Verhütung ganz generell eines der effektivsten Mittel wäre, um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern. Hier noch einmal der Verweis auf den Paragrafen 218 später im Text.
Die Familienstartzeit, die auch noch grob in den Bereich reproduktive Gesundheit eingeordnet werden kann, steht in den Sternen. Worum ging es? Als Familienstartzeit war die zweiwöchige vergütete Freistellung von Partner*innen nach der Geburt versprochen worden.
Dagegen, dass diese nicht kommt, läuft momentan bereits eine Klage. Hintergrund dieser ist, dass die Startzeit - längst eine EU-Richtlinie - hätte umsetzen müssen, was nicht passiert ist. Argumentiert wird von Seiten der Bundesregierung im Prinzip damit, dass die Familienstartzeit über die normale Elternzeit und das Elterngeld erreicht werden kann, was meiner Ansicht nach aus verschiedenen Gründen nicht korrekt ist. Unterm Strich bleibt abzuwarten, was vor Gericht passiert.
Ähnlich sieht es übrigens bei der Umsetzung der Lohntransparenzrichtlinie der EU aus, die einen Schritt weiter geht als das seit 2017 geltende Entgeldtransparenzgesetz. Die stand zwar nicht im Koalitionsvertrag – aber es gibt die ärgerliche Parallele, dass EU-Richtlinien nicht umgesetzt werden.
In diesem Fall muss es bis 2026 passiert sein, es bleibt also noch ein wenig Zeit.
Dass sich bislang nichts getan hat, hat konkrete Folgen: Gerade wurde eine Equal Pay Klage vor einem Landesarbeitsgericht abgeschmettert. Die hätte zumindest vor einem anderen Hintergrund ausgefochten werden können, wäre die EU-Richtlinie bereits in Kraft .
Und noch ein Projekt, das nicht im Koalitionsvertrag stand, sondern schon von der
Vorgängerregierung stammt: die Meldestelle Antifeminismus, die ihre Arbeit aufgenommen hat. Das ist auch vor dem Hintergrund der Tatsache wichtig, dass der Rechtsruck untrennbar mit einem steigenden Antifeminismus verknüpft ist, der als eigeständiges Phänomen betrachtet werden muss. Das Monitoring der Vorfälle ist etabliert – was aber fehlt, ist eine dauerhafte Finanzierung.
Keine Fortschritte aus dem Bundesjustizministerium
Wirklich große Veränderungen sollten in dieser Legislatur auch aus dem Bundesjustizministerium kommen, und die betreffen unter anderem das Unterhalts-, Abstammungs- und Kindschaftsrecht.
Beim Unterhaltsrecht geht es zum Beispiel um Wechselmodell und Umgangsrecht, beim
Abstammungsrecht um neue familienrechtliche Regelungen etwa für unverheiratete Paare, queere Eltern oder Co-Parenting-Modelle, und beim Kindschaftsrecht zum Beispiel um sorgerechtliche Fragen.
Kürzlich wurden die Referentenentwürfe aller drei geplanten Neuregelungen an die Länder geschickt, Stellungnahmen sind bis Ende Oktober möglich. Kontrovers werden wohl sowohl Regelungen zum Gewaltschutz sowie unterhaltsrechtliche Regelungen betrachtet.
Ein ähnliches Großprojekt, das zudem als „größtes sozialpolitisches Vorhaben der Bundesregierung“ angekündigt worden war, ist die Kindergrundsicherung. Sie sollte „Kinder aus der Armut“ holen und die sozialpolitische Flanke der Grünen sichern. Doch aus verschiedenen Gründen schrumpfte sie zusammen.
Ursprünglich war der Plan: alle bisherigen Leistungen für Familien sollten in einer neuen gebündelt werden. Dabei ging es um die Bürgergeldsätze für Kinder, das Kindergeld und den Kinderfreibetrag. Die künftige Leistung hätte vor allem aus einem Garantiebetrag für alle und einem Zusatzbetrag für Bedürftige bestehen sollen. Die Auszahlung hätte automatisch passieren sollen. Dann wurde zuerst der Kinderfreibetrag ausgeklammert und bleibt also bestehen. Bald war zudem keine Rede mehr davon, dass das Existenzminimum neu berechnet würde. Und schließlich war klar: die automatische Auszahlung wird es so nicht geben.
Momentan soll wohl vor allem die Anzahl der Familien erhöht werden, die den Kinderzuschlag in Anspruch nehmen. Das würde tatsächlich für viele Familien mehr Geld in den Taschen bedeuten. Gelabelt wird das als „Einstieg“ in die Kindergrundsicherung, so dass offen gelassen wird, was noch kommen kann.
Warum war nicht mehr drin?
Gründe sind zum Beispiel ein recht unkonkreter Koalitionsvertrag sowie
das Finanzressort in Hand der FDP. Eine Bürokratie, die auf Landes- wie Bundesebene gegen das Projekt arbeitet. Und eine Logik von Ministerien: niemand lässt sich im Amt gern Leistungen wegnehmen, um sie in einem anderen Ressort zu bündeln. Unterm Strich kann davon, dass „Kinder aus der Armut“ geholt worden wären, leider nicht die Rede sein. Und verabschiedet ist auch die kleine Version, die jetzt als „Einstieg“ gelabelt wird, noch längst nicht.
Im Koalitionsvertrag wurde außerdem vereinbart, dass es eine Kommission zu reproduktiven
Rechten und Fortpflanzungsmedizin geben soll, die prüft , ob und inwiefern
Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden sollen und ob und inwiefern Eizellspende und Leihmutterschaft hierzulande legalisiert werden sollten. Sowohl SPD als auch Grüne hatten die Abschaffung im Wahlprogramm stehen – zwei von drei Koalitionspartnern.
Die Kommission nun war hochkarätig besetzt und ist auch zu Ergebnissen gekommen. Diese besagen: der Paragraf 218 ist in seiner jetzigen Form verfassungs-, völker- und europarechtlich nicht mehr haltbar. Das ist ein sehr eindeutiges Urteil. Klar ist auch die Empfehlung: es braucht eine Legalisierung mindestens in den ersten drei Monaten einer Schwangerschaft .
Auf der anderen Seite ist eine Legalisierung von Eizellspende der Kommission zufolge möglich und liegt nahe, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ebenso bei altruistischer
Leihmutterschaft , wobei die Bedingungen dabei so hoch angesetzt sind, dass eine Legalisierung meiner Wahrnehmung nach letztlich nicht in Frage kommt.
Nun wurden allerdings die Empfehlungen der Kommission gleich mit Vorstellung ebendieser
Empfehlungen durch die zuständigen MinisterInnen beerdigt. Das war im April 2024, als direkt klar wurde: aus dem Kabinett wird in dieser Legislatur nichts mehr kommen.
Einige in den Fraktionen von SPD und Grünen bemühen sich momentan, eine fraktionsübergreifende Initiative zum Paragrafen 218 zustande zu bekommen. Die FPD ihrerseits bemüht sich um eine fraktionsübergreifende Initiative für die Eizellspende. Was in dieser Legislatur noch passiert, ist Stand jetzt leider nicht absehbar.
Und schließlich ist leider auch das Gewalthilfegesetz längst nicht verabschiedet. Fast jeden Tag wird eine Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet, 80 Prozent der Betroffenen von häuslicher Gewalt sind Frauen. Trotzdem gibt es trotz häufiger anderslautender Ankündigungen momentan noch nicht einmal den Entwurf eines Gesetzes, das am 1.1.25 bereits hätte in Kraft treten sollen.
Ziele sollten und sollen eigentlich sein: Das Recht auf Fachberatung und Schutz, ein einheitlicher Rahmen für das Hilfesystem, die Länder sollen einen Auftrag für Gewaltschutz haben, so dass es keine „freiwillige Aufgabe“ mehr ist, und der Bund soll sich finanziell beteiligen.
Es gab und gibt mehrere offene Briefe an die Bundesregierung, zivilgesellschaftlich wird viel Druck gemacht. Auch Lisa Paus selbst ist das Gesetz ein wichtiges Vorhaben, in dem sie wohl auch mehr eigenen Spielraum wahrnimmt als beim Paragrafen 218. Bisher aber liegt leider nichts vor.
Unterm Strich also kann man bisher leider nicht davon sprechen, dass die Weichen dafür gestellt wurden, dass Gleichstellung „in diesem Jahrzehnt“ noch umgesetzt werden könnte – wie es im Koalitionsvertrag ja tatsächlich formuliert worden war. Aber all diese Vorhaben sind Teil eines langfristigen Prozesses – und mit einer schwachen Legislatur nicht gleich am Ende.
gleichstellungspolitische Bilanz in Stichpunkten
Was geschafft wurde
- Ernennung des ersten Queer- und ersten Antiziganismusbeauftragten der Bundesregierung
- Abschaffung des Paragrafen 219a
- Verbot von Gehsteigbelästigungen
- Selbstbestimmungsgesetz
- Leitlinien für feministische Außen- und Entwicklungspolitik
- Meldestelle Antifeminismus
Was noch fehlt
- Gewalthilfegesetz
- Gleichstellungscheck für Gesetze
- Steuergutschrift für Alleinerziehende
- 1:1 Betreuung unter der Geburt
- kostenfreie Verhütung für Geringverdienende
- Familienstartzeit
- Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie
- Unterhalts-, Abstammungs-, Kindschaftsrecht
- Kindergrundsicherung
- §218: Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zu reproduktiven Rechten und Fort- pflanzungsmedizin
(zusammengestellt von Patricia Hecht/Tageszeitung "Taz")